Rechtsprechung
   VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27439
VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07 (https://dejure.org/2008,27439)
VK Bund, Entscheidung vom 07.02.2008 - VK 3-169/07 (https://dejure.org/2008,27439)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - VK 3-169/07 (https://dejure.org/2008,27439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Rahmenverträgen über die Hauszustellung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln im Wege des offenen Verfahrens; Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer des Bundes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenverträge über Hauszustellung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Sie ist juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2, SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3 -124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06.).

    dd) Der Zuständigkeit der Vergabekammern steht § 51 SGG nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06).

  • VK Bund, 09.01.2008 - VK 3-145/07

    Vergabe einer Beschaffung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Der Intention der Ag, einen möglichst wirtschaftlichen Einkauf zu gewährleisten, hat die Vergabekammer jedoch bereits insoweit entsprochen, als sie den Zuschnitt der Einzellose als vergaberechtskonform angesehen hat (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Januar 2008, VK3-145/07).

    hh) Dass ein Verstoß gegen § 97 Abs. 3 GWB im Hinblick auf die Losgröße nicht vorliegt, hat die Vergabekammer bereits mit Beschluss vom 9. Januar 2008 (VK3- 145/07) festgestellt.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Sie ist juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2, SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3 -124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06.).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Dazu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 3. August 2006, B 3 KR 25/05 R) die Ag verpflichtet ist, gegenüber ihren Versicherten auch solche Hilfsmittel zu erstatten, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Die Bg sind jedoch nicht als unterliegende Beteiligte im Sinne des § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB anzusehen, denn sie haben zur Hauptsache keine Anträge gestellt (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Die Bg sind jedoch nicht als unterliegende Beteiligte im Sinne des § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB anzusehen, denn sie haben zur Hauptsache keine Anträge gestellt (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • VK Bund, 27.03.2007 - VK 2-18/07

    Eingliederungsmaßnahmen nach § 421i SGB III

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Auch diese sind aber als vergaberechtskonform zu erachten, da sie die Grundlagen des Wettbewerbs und der Preisbildung nicht entscheidend verändert haben (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2007, VK 2 - 18/07).
  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Sie ist juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2, SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3 -124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06.).
  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07
    Sie ist juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2, SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3 -124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

    Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten;

    Allerdings ist auf der anderen Seite auch der Zweck des Vergaberechts zu berücksichtigen, dem öffentlichen Auftraggeber eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung seines Bedarfs zu ermöglichen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 07. Februar 2008 - VK 3 - 169/07 -, juris Rdnr. 119; Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 97 GWB Rdnr. 201.).

    Bei der gebotenen Abwägung dieser beiden Grundsätze bestehen nach Auffassung des Senats keine Bedenken, den von einem Bieter für den Fall des Zuschlags von Loskombinationen eingeräumten Rabatt bei der Wertung von Einzellosen zu berücksichtigen und den Zuschlag für das konkrete Los auch dann auf das rabattierte Angebot zu erteilen, wenn der Rabatt davon abhängig ist, dass auch weitere Lose beauftragt werden - vorausgesetzt, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind (so auch VK Bund, Beschluss vom 07. Februar 2008 - VK 3 - 169/07 -, juris Rdnr. 119; Vergabekammer des Saarlandes, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 VK 07/2008 -, juris Rdnr. 104; noch weitergehender Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 97 GWB Rdnr. 202.).

  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 2-156/07

    Beschaffung der ambulanten Versorgung von Versicherten der Krankenkasse, die

    Selbst wenn es zuträfe, dass in der Branche zukünftig zahlreiche Insolvenzen zu verzeichnen sein werden, so kann der Auftraggeber dem durch Festlegung besonderer Eignungsvoraussetzungen Rechnung tragen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 7. Februar 2008, VK 3 -169/07).

    Vorgaben, die den Kreis der Anbieter oder Lieferanten einschränken, sind nur dann zulässig, wenn sie im Einzelfall sachnotwendig sind (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 7. Februar 2008, VK 3 -169/07).

    § 12 VOL/A ist bieterschützend (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 7. Februar 2008, VK 3 -169/07; Lux in Müller-Wrede, VOL/A, 2. Aufl. 2007, § 12 Rn. 32; a.A. Vavra in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2007, § 12 Rn. 12).

  • VK Bund, 06.02.2008 - VK 3-11/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren VK3-169/07, die zeitlich nach der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall stattfand und in welchem die ASt als Beigeladene verfahrensbeteiligt ist, machte die ASt bezüglich des vorliegenden Verfahrens erstmals geltend, dass das Vergabeverfahren wegen der vergaberechtswidrigen Forderung der Sicherheitsleistung auch hinsichtlich der Lose ... in den Stand vor der Angebotsabgabe zurückzuversetzen sei.

    Nicht widersprüchlich sei es, wenn sie sich trotzdem im Verfahren VK3-169/07 gegen die Berücksichtigung des Aspekts der Sicherheitsleistung verwahre.

  • VK Bund, 29.04.2010 - VK 2-20/10

    Vergabe von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in

    Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 8. Februar 2008 - VK 2 - 156/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Februar 2008, VK 3 -169/07; Lux in Müller-Wrede, VOL/A, 2. Aufl. 2007, § 12 Rn. 32; a.A. Vavra in.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - Verg 15/08

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag zur Verlängerung der aufschiebenden

    VK 3 - 169/07.
  • VK Hessen, 07.03.2017 - 69d-VK-41/16

    Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

    Zum dritten wurde die - nicht zu beanstandende, zumal ausschließlich für das konkret genannte Los geltende (vgl. VK Bund, Beschl. v. 7. Februar 2008 - Az.: VK 3-169/07 -) - Wertungsregel in Ziff. 15.4 Bewerbungsbedingungen, betreffend Los 5, eingehalten.
  • VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - VK-SH 7/11

    Einstufbarkeit der Vergabe von SPVN-Leistungen als Dienstleistungskonzessionen;

    Dazu dürften insbesondere das besonders hohe Auftragsvolumen, die lange Mindestvertragslaufzeit von 13 Jahren sowie der Umstand gehören, dass der Antragsgegner bei Ausfall seines Auftragnehmers die Leistung - aufgrund der Eigenart des streitgegenständliches Auftrages - nicht ohne Weiteres bei einem Ersatzunternehmen beschaffen kann, so dass die Versorgung gefährdet sein kann (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 2 - 156/07 ; 3. VK Bund, Beschluss vom 07.02.2008 - VK 3 - 169/07 ) - zumal ein öffentlicher Auftraggeber in Bezug auf § 9 Abs. 4 VOL/A einen gewissen Beurteilungsspielraum besitzt, der keine abschließende Beurteilung der Notwendigkeit, sondern nur eine begründete Prognose verlangt (Willenbruch/Wieddekind- Raufeisen , Vergaberecht Kompaktkommentar 2. Auflage, 5. Los Rn 40.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.09.2018 - 3 VK LSA 58/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung;

    Aus den Grundsätzen der Selbstbindung des Auftraggebers und des Vertrauensschutzes für die Bewerber lässt sich ableiten, dass die Vergabeunterlagen nach ihrer Bekanntgabe grundsätzlich unverändert bleiben müssen (3. VK Bund, B. v. 07.02.2008 - Az.: VK 3 - 169/07; B. v. 05.02.2008 - Az.: VK 3 - 17/08).
  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 3-29/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

    Soweit die Vergabekammer im Parallelverfahren diesbezüglich Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt hat, hat sie angeordnet, dass den Bietern Gelegenheit zur Anpassung ihrer Angebotspreise einzuräumen ist (vgl. insbesondere Beschluss vom 7. Februar 2008, VK3-169/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht